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Förderprogramm „Stadt und Land“ im Rahmen des Klimaschutz-Sofortprogrammes in 2022

Der Bund plant, das Förderprogramm „Stadt und Land“ im Rahmen des Klimaschutz-Sofortprogrammes in 2022 um weitere knapp 302 Mio. Euro (bisher rd. 657 Mio. Euro) aufzustocken.

Diese Mittel sollen schwerpunktmäßig eingesetzt werden für:

  • für die Verwirklichung der „Vision Zero“ durch die Sanierung und Ertüchtigung von Radwegen bzw. Radinfrastrukturen und durch die Beseitigung von Unfallschwerpunkten (gesamt ca. 180 Mio. Euro, für RLP 9 Mio. Euro), sowie
  • für die Ermöglichung des Fahrradparkens (und Pedelecparken mit Lademöglichkeit) an den Schnittstellen zum öffentlichen Personennahverkehr mit Bus und Bahn (gesamt ca. 121,5 Mio. Euro, für RLP 6,1 Mio. Euro).

Von diesen zusätzlichen Mitteln soll Rheinland-Pfalz insgesamt rund 15 Mio. Euro erhalten. Neu ist, dass die Mittel auch für Instandsetzungsmaßnahmen (bisher war nur Neu-/ Um- und Ausbau von Radwegen förderfähig) verwendet werden dürfen. Für die Instandsetzung vorhandener Radverkehrsinfrastruktur ist keine Konzepterstellung erforderlich, sie soll aber mindestens den bundesweit anerkannten technischen Regelwerken entsprechen.

Förderanträge für die v.g. Maßnahmen können ab sofort beim Landesbetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz gestellt werden, Bewilligungen sind allerdings erst nach Vorliegen der haushaltsrechtlichen Voraussetzungen auf Bundesebene - voraussichtlich zu Beginn 2022 - möglich.

Wegen der Kürze der Laufzeit – die Maßnahmen müssen bis Ende 2022 baulich abgeschlossen sein – sollte ab sofort mit der Planung/Vorbereitung sowie Antragstellung derlei Maßnahmen begonnen werden.

Weitere Informationen und Antragsunterlagen finden Sie hier https://lbm.rlp.de/de/grossprojekte-themen/radverkehr/foerderprogramm-stadt-und-land/ .

Für die Förderung des Fahrradparkens wurde eine Informationsstelle „Fahrradparken am Bahnhof“ installiert (Informationen unter https://radparken.info/ https://smex-ctp.trendmicro.com:443/wis/clicktime/v1/query?url=https%3a%2f%2fradparken.info&umid=77b1a486-5b67-4bd3-9cb7-4af13d0f8a8c&auth=2c8b8feb5ad4517d523d7ba0553b8267744e28a5-a6842158370591abc8fc303e857c547cfb819b6b ).

Bei Fragen können sich die Kommunen gern auch an unsere Förderberatung wenden: 026130291588, Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! .